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BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Zulassung zum Studium im Studiengang "Zahnmedizin" - Rechtmäßigkeit der Auslegung und Anwendung von landesrechtlichem Kapazitätsrecht
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 01.09.1982 - NC 7 K 909/82
- VGH Baden-Württemberg, 11.10.1983 - NC 9 S 2390/82
- BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81
Anspruch auf Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studium außerhalb der …
Auszug aus BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83
Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 107.80, BVerwG 7 C 25, 27 und 28.81 sowie BVerwG 7 C 81.81 - nicht ab. - BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 107.80
Anspruch auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten …
Auszug aus BVerwG, 03.01.1984 - 7 B 187.83
Der Beschluß des Berufungsgerichts weicht von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 107.80, BVerwG 7 C 25, 27 und 28.81 sowie BVerwG 7 C 81.81 - nicht ab.
- BVerwG, 21.01.1986 - 7 B 1.82 Sie ist auf der Grundlage des eben genannten Senatsurteils sowie der Senatsentscheidungen vom 3. Januar 1984 - BVerwG 7 B 187.83 - und vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 7 C 66.83 - (KMK HSchR 1985, 1081) zu bejahen, ohne daß dies Anlaß zu einer vertieften Überprüfung im Rahmen eines Revisionsverfahrens geben würde.
- BVerwG, 09.03.1984 - 7 B 37.84
Zulässigkeit der Verminderung der Aufnahmekapazität einer Hochschule wegen …
Da das gesamte Recht der Kapazitätsermittlung ohnehin von diesem Gebot beherrscht wird, läßt sich eine revisionsrechtlich bedeutsame Fragestellung in der Regel nicht allein mit der nicht näher begründeten Behauptung aufzeigen, das Kapazitätserschöpfungsgebot werde durch die berufungsgerichtliche Anwendung einer bestimmten Vorschrift des Kapazitätsrechts verletzt (vgl. zuletzt Senatsbeschluß vom 3. Januar 1984 - BVerwG 7 B 187.83 -).